Der Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof hat als moderner Dienstleister die Aufgabe, die Interessen seiner Mandanten in den Verfahren vor den Zivilsenaten des Bundesgerichtshofs sachgerecht wahrzunehmen.

Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Vertretung in wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten, einschließlich Kartell- und Wettbewerbsrecht, mit einem besonderen Fokus im Gesellschaftsrecht, den angrenzenden Gebieten Bank- und Kapitalmarktrecht und Insolvenzrecht sowie in Rechtsbeschwerden mit Bezug zur Schiedsgerichtsbarkeit. Zum Spektrum unserer Sozietät gehören ferner die Erstattung von Rechtsgutachten sowie die beratende Begleitung komplexer Verfahren in erster und zweiter Instanz.

Wir prüfen sorgfältig und unabhängig die Erfolgsaussichten einer Revision, Nichtzulassungsbeschwerde oder Rechtsbeschwerde. Dabei berücksichtigen wir auch die sogenannte Filterfunktion des BGH-Anwalts (hierzu BVerfG vom 27. Februar 2008 - NJW 2008, 1293, 1295, Rn. 40).

Wir arbeiten eng mit unseren Auftraggebern zusammen, überwiegend erfahrenen Anwälten und Rechtsabteilungen von Unternehmen. In umfangreichen Angelegenheiten stimmen wir die Schriftsätze mit dem Auftraggeber ab, bevor wir sie beim Bundesgerichtshof einreichen. Haben wir einen Mitarbeiter hinzugezogen, ist er bei einer Besprechung selbstverständlich dabei. Während des gesamten Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof informieren wir vollständig, zeitnah und ungefragt über alle hierauf bezogenen Ereignisse.


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